Psychotherapie
Grundversicherung
Seit dem 01. Juli 2022 werden die Kosten für psychotherapeutische Leistungen von der Grundversicherung übernommen, wenn eine ärztliche Anordnung vorliegt. Eine solche Anordnung für eine Psychotherapie kann von Ärzten mit folgenden Facharzttiteln ausgestellt werden:
- allgemeine innere Medizin (HausärztInnen)
- Psychiatrie und Psychotherapie (Erwachsene, Kinder und Jugendliche)
- Kinder- und Jugendmedizin
- interdisziplinärer Schwerpunkt psychosomatische und psychosoziale Medizin
Kriseninterventionen oder Kurztherapien für Patienten und Patientinnen mit schweren Erkrankungen bei Neudiagnose oder bei einer lebensbedrohlichen Situation können durch alle Personen mit einem Weiterbildungstitel (alle ärztlichen Fachrichtungen inkl. Praktischer Arzt) einmalig für ein Maximum von 10 Sitzungen angeordnet werden.
Hier finden Sie das entsprechende Anordnungsformular für eine Behandlung zu Lasten der Grundversicherung.
Zusatzversicherung
Teilweise ist es nach wie vor möglich, dass Ihre Zusatzversicherung eventuell einen Teil der Kosten übernimmt. Auskunft dazu erhalten Sie auf Nachfrage bei Ihrer Krankenkasse. Sitzungen im Einzelsetting via Zusatzversicherung werden mit CHF 160.- à 60 Minuten verrechnet. Sitzungen mit mehr als einer Person, welche über die Zusatzversicherung abgerechnet werden sollen, werden mit CHF 180.- à 60 Minuten verrechnet.
psychologische Beratung
Die Kosten für eine psychologische Beratung, d.h. wenn kein Krankheitswert mit Diagnose und/oder keine Anordnung vorliegt, können nicht via Grundversicherung abgerechnet werden und müssen selbst getragen werden.
Einzelsitzungen werden mit CHF 160.- à 60 Minuten verrechnet.
Sitzungen mit mehr als einer Person werden mit CHF 180.- à 60 Minuten verrechnet.
Terminabsagen
Termine können bis spätestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Bei kurzfristigen Absagen wird der halbe Tarif in Rechnung gestellt und bei unangekündigtem Nichterscheinen wird der ganze Tarif verrechnet.